Beispiele für die verwendung von Chemnitz auf Deutsch und deren übersetzungen ins Spanisch
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Medicine
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Ecclesiastic
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Ecclesiastic
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Political
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Political
In wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Technischen Universität Chemnitz, Institut für Fördertechnik und Kunststoffe, und der Universität Erlangen, Lehrstuhl für Kunststofftechnik,
Im vorliegenden Fall hat die Kommission niemals zugesichert, daß die Investitionen des Volkswagen-Konzerns in Mosel II und Chemnitz II insgesamt als In vestitionen„auf der grünen Wiese" qualifiziert würden.
eingereicht vom Verwaltungsgericht Chemnitz(Deutschland) mit Entscheidungen vom 20. Juli,
Es vertrat die Auassung, dass das angemeldete Vorhaben den Wettbewerb auf den Regionalmärkten für Asphaltmischgut in Berlin, Chemnitz, Leipzig/Halle, Rostock und München beeinträchtigen würde,
Zum sechsten erfülle der Freistaat Sachsen, insbesondere der Landesteil mit den Städten Zwickau und Chemnitz, die Voraussetzungen des Artikels 92 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag,
Braunschweig, Chemnitz, Frankfurt, Hürth,
die Voraussetzungen für eine Verweisung vorlagen, und verwies deshalb die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die regionalen Märkte für Asphaltmischgut in Berlin, Chemnitz, Leipzig/Halle, Rostock und München an das Bundeskartellamt.
diese die Nichtigerklärung des Artikels 2 erster Gedankenstrich der Entscheidung 96/666/EG der Kommission vom 26. Juni 1996 über eine Beihilfe Deutschlands an den Volkswagen-Konzern für die Werke in Mosel und Chemnitz betriff!
auf 195 Millionen DM für Chemnitz II, verteilt auf die Jahre 1992 bis 1997.
auf 167 Millionen DM für Chemnitz II, verteilt auf die Jahre 1992 bis 1997.
In der Entscheidung Mosel I spreche die Kommission durchgängig von den„neuen Werken" Mosel II und Chemnitz II, was zeige, daß die Kommission trotz der eingetretenen Verzögerung bei der Durchführung des Projekts diese Investitionen nicht als Erweiterung von Mosel I bzw. Chemnitz I angesehen habe, sondern als Neuinvestitionen.
22. Dezember 1995 erklärt hätten, daß die Projekte Mosel II und Chemnitz II nicht insgesamt als Investitionen auf der grünen Wiese eingestuft werden könnten.
diese die Nichtigerklärung des Artikels 2 erster Gedankenstrich der Entscheidung 96/666/EG der Kommission vom 26. Juni 1996 über eine Beihilfe Deutschlands an den VolkswagenKonzern für die Werke in Mosel und Chemnitz betrifft.
wären sämtliche Projekte in Mosel II und Chemnitz II als Investitionen auf der grünen Wiese eingestuft worden, andererseits hätte aber
Die Schwerpunkte der politischen Arbeit von Frank Heinrich sind sein Wahlkreis Chemnitz(Aufbau wirtschaftlicher Partnerschaften
im Museum für Naturkunde Chemnitz, an der Bergakademie Freiberg,
Umstrukturierung von Mosel I und Chemnitz I als vorübergehende Lösung gedacht, um zu vermeiden, dass die bestehende Belegschaft bis zu der für 1994 vorgesehenen Inbetriebnahme von Mosel II und Chemnitz II arbeitslos würde.
Umstrukturierung von Mosel I und Chemnitz I als vorübergehende Lösung gedacht, um zu vermeiden, daß die be stehende Belegschaft bis zu der für 1994 vorgesehenen Inbetriebnahme von Mosel II und Chemnitz II arbeitslos würde.
im Osten die kreisfreie Stadt Chemnitz, im Südosten der Landkreis Stollberg
Auf ein ausdrückliches Ersuchen von Volkswagen vom 31. Januar 1993 be schränkte die Kommission ihre Beurteilungen auf die Beihilfen für Mosel I und Chemnitz I. Erst als die Kommission 1995 den deutschen Behörden androhte,
