Beispiele für die verwendung von Die sorten auf Deutsch und deren übersetzungen ins Tschechisch
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Official/political
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Computer
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Programming
Betrachten wir nun mehr Informationen über die Sorten Funktionen ihrer Geräte extrahiert,
Anhang I der Verordnung(EWG) Nr. 2358/71 enthält die Sorten von Cannabis sativa L., für die im Wirtschaftsjahr 2000/2001 ein THC-Gehalt von 0,3% und für die folgenden Wirtschaftsjahre ein THC-Gehalt von 0,2% gilt.
z.B. die verschiedenen Sorten der gemeinen Linse(Ervum lens
beziehen sich häufig auf die regionalen Sorten als"Dialekte".
Diese Cannabis-Sorte bezieht sich auf die klassischen Sorten der 80er Jahre, ist es immer noch ausgesprochen sativa
Vertiefung dieses Erlebnis auch in Bezug auf die verschiedenen Sorten und Mischungen, ob aus weißen Trauben, dass Rothaarige.
sollten die Gattungen und Arten, nach denen die Sorten in eine der drei Prüfungsgebührkategorien in Anhang I der Verordnung(EG)
ausgehend von einem mittleren Index von 100 für die repräsentativen Sorten, für jeden der unter den Buchstaben a bis d genannten Qualitätsparameter den Prozentsatz, der den anderen Hartweizensorten gegenüber
Die beihilfefähigen Sorten von Cannabis sativa L. im Sinne von Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung(EWG)
so müssen die betreffenden Sorten keinen neuen Prüfungen unterworfen werden, um die Einhaltung der neuen Vorschriften nachzuweisen.
eingetragen sind; die Voraussetzungen für die Eintragung in diese Liste sind für die aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Sorten die gleichen wie für die nationalen Sorten.
zu 50 g in den Verkehr gebracht werden, sofern auf der Verpackung der Vermerk"Sortenmischung" und die Sorten, aus denen die Mischung sich zusammensetzt.
spätestens am 30. Juni 1980 auslaufen, sofern die betreffenden Sorten bis zu dem letztgenannten Zeitpunkt nicht nach den Bestimmungen dieser Richtlinie zugelassen worden sind.
a die verwendeten Sorten, die Anbauorte und das Erntejahr;
es noch nicht bei allen für den Anbau wichtigen Gattungen und Arten von Futterpflanzen die notwendigen Sorten beziehungsweise genügend Saatgut von vorhandenen Sorten gibt, um den Bedarf der Gemeinschaft zu decken.
anwenden können, um zu gewährleisten, dass die betreffenden Sorten gemäß den Grundsätzen der Gemeinschaftsregelung zugelassen worden sind,
nach dem Antrag Italiens vom 12. März 1999 sind die Produktionsgebiete für die Sorten Katerini und ähnliche in diesem Mitgliedstaat festzulegen,
nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren das Ende der befristeten Zulassung für diese Sorten auf den 30. Juni 1990 festgesetzt werden, und die betreffenden Sorten können in die in Unterabsatz 2 genannten amtlichen Schritte auf Gemeinschaftsbasis einbezogen werden.
eingetragen sind. Die Voraussetzungen für die Eintragung in diese Liste sind für die aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Sorten die gleichen wie für die nationalen Sorten.
