Examples of using Flaggenmitgliedstaat in German and their translations into English
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Colloquial
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Official
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Ecclesiastic
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Medicine
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Financial
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Ecclesiastic
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Political
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Computer
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Programming
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Official/political
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Political
Die Flaggenmitgliedstaaten stellen sicher, dass die gemeldeten Daten von Fischereifahrzeugen, die ihre Flagge führen
12 m der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats(einschließlich des Flaggenmitgliedstaats) oder der Partei,
Ihren Flaggenmitgliedstaat und.
A von seinem Flaggenmitgliedstaat und.
Der Flaggenmitgliedstaat wird unverzüglich über die verhängte Strafe unterrichtet.
Flaggenmitgliedstaat“: der Mitgliedstaat, dessen Flagge das Fangschiff führt;
Ein Flaggenmitgliedstaat darf einem Schiff keine Fanggenehmigung erteilen, wenn es.
Der Flaggenmitgliedstaat setzt die Kommission unverzüglich über die Kündigung einer Chartervereinbarung in Kenntnis.
Der Kapitän eines Fischereifahrzeugs teilt seinem Flaggenmitgliedstaat zum Zeitpunkt der Umladung Folgendes mit.
Dieser Mitgliedstaat übermittelt dem Flaggenmitgliedstaat binnen zwei Monaten eine Kopie des bestätigten statistischen Dokuments.
Einer Prüfung der genannten Bewertung durch den Flaggenmitgliedstaat auf der Grundlage der Bewertung durch sein nationales Wissenschaftsinstitut;
Bei solchen Versuchsverfahren darf keinerlei Unterschied zwischen im Flaggenmitgliedstaat und in anderen Staaten hergestellter Ausrüstung gemacht werden.
Im letzteren Fall nimmt die Kommission im Benehmen mit dem Flaggenmitgliedstaat und dem betreffenden Drittland die notwendigen Nachprüfungen vor.
Der Flaggenmitgliedstaat übermittelt der Kommission die Liste(n)
Beim endgültigen Entzug der Fanglizenz durch das Drittland entzieht der Flaggenmitgliedstaat unverzueglich die dem betreffenden Schiff gewährte Fangerlaubnis gemäß Fischereiabkommen.
Der Flaggenmitgliedstaat gewährt unverzueglich die Fangerlaubnis gemäß Fischereiabkommen, wenn das betreffende Fischereifahrzeug die Fanglizenz des Drittlandes erhalten hat.
Der Flaggenmitgliedstaat stellt fest, welche Fischereifahrzeuge eine Fangtätigkeit ausüben wollen, die Zugangsbedingungen gemäß Artikel 1 Buchstabe a unterliegt.
Bei direkten Genehmigungen für seine Schiffe sollte der Flaggenmitgliedstaat die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und den Vorsorgeansatz zugrunde legen.
Sobald ein Flaggenmitgliedstaat eine Fanggenehmigung ausgestellt hat, übermittelt er der Kommission den entsprechenden Antrag auf Genehmigung durch das Drittland.
Der Flaggenmitgliedstaat erteilt und verwaltet die Fangerlaubnisse gemäß Fischereiabkommen für Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge nach den in dieser Verordnung festgelegten Modalitäten.
