Voorbeelden van het gebruik van Auspuffanlage in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Heiße Teile der Auspuffanlage, die unterhalb des Aufstiegs verlaufen,
Wenn das Fahrzeug hinsichtlich des Geräuschpegels und der Auspuffanlage den Vorschriften des Anhangs I entspricht.
RICHTLINIE DES RATES 78/1015/EWG vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern.
Ansauganiage" bezeichnet eines der einzelnen Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage(z.B. Auspuffrohre
Gemäß der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern.
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern.
Artikel 5 und 189 EWG-Vertrag Auspuffanlage von Krafträdern- zulässiger Ge räuschpegel Griechenland.
Seitlich wird der zu sichernde Bereich durch die äußere Maschinenkontur und die Außenkontur der Auspuffanlage begrenzt.
Unsere Auspuffanlage kommt in hochglanzpolierter Optik ab dem Katalysator
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern.
die Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder den Verkauf oder die Inbetriebnahme der Auspuffanlage verbieten.
RICHTLINIE DER KOMMISSION vom 13. April 1981 zur Anpassung der Richtlinie des Rates 70/157/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt 81/334/EWG.
Richtlinie 87/56/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern.
Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern ABl. L 98, 11. 4. 1989.
der zulässige Geräuschpegel und die Auspuffanlage dieser Fahrzeuge.
Einlasssystem, Auspuffanlage) mit technischen Mitteln reduzieren lassen,
Die Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Nutzung eines Fahrzeugs, dessen Geräuschpegel und Auspuffanlage die Anforderungen von Anhang I erfüllen, nicht aus Gründen in Verbindung mit dem zulässigen Geräuschpegel und der Auspuffanlage ablehnen oder untersagen.
das Fahrzeug hinsichtlich des Geräuschpegels und der Auspuffanlage den Vorschriften des Anhangs I entspricht;
Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG(5) vom 23. No vember 1978 zur Angleichung der Rechts vorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern gebilligt.
Eigner die erforderlichen Angaben, um das Boot und die Auspuffanlage in einem Zustand zu erhalten,

