Voorbeelden van het gebruik van Chisso in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Die Chisso am 9. Dezember 1998 gewährte Möglichkeit eines mündlichen Vortrags habe insoweit allein der Erläuterung der am 13. November 1998 vorgelegten schriftlichen Beweise gedient.
das Schreiben von Chisso vom 17. Dezember 2002 und seine Anlagen in einer nichtvertraulichen Fassung in die den am Verfahren beteiligten Unternehmen zugängliche Ermittlungsakte aufzunehmen.
Die fehlende Aussagekraft der von Chisso vorgelegten Unterlagen ergebe sich auch daraus,
weiteren Tatsachenvortrag gesetzt hat, kann sich nicht darauf auswirken, dass Chisso als Erste mit der Kommission zusammengearbeitet hat, da diese Schlussfolgerung ausschließlich auf die bei diesem Treffen vorgelegten Beweismittel gestützt ist.
gleichzeitig akzeptieren, dass die von Chisso beigebrachten und mit dem Erlass der Geldbuße belohnten Informationen weder den gesamten Zeitraum
Mit ihrem ersten Klagegrund beanstandet Hoechst erstens die verweigerte Einsicht in interne Dokumente betreffend die Kontakte zwischen der Kommission und Chisso.
Zu den internen Unterlagen über die telefonischen Kontakte, die von September 1998 bis April 1999 zwischen der Kommission und Chisso stattgefunden haben.
Nach Auffassung der Kommission war Chisso das erste Unternehmen, das entscheidende Beweise für das Bestehen des in dieser Entscheidung überführten Kartells lieferte.
Außerdem beantragten sie die Einsichtnahme in ein in einer nichtvertraulichen Fassung bei den Akten befindliches Schreiben von Chisso vom 17. Dezember 2002.
Mit dem Schreiben von Chisso vom 26. März 1999 soll nämlich die Säumnis dieses Unternehmens bei der Vorlage einer„Sachverhaltsdarstellung“ erläutert werden.
Selbst wenn Chisso dieser Vorteil nach Abschnitt B der Mitteilung von 1996 über die Zusammenarbeit tatsächlich verloren gegangen wäre,
Hoechst verweist hierzu zunächst darauf, dass Chisso eine informelle Fristverlängerung gewährt worden sei,
Aus alledem ergibt sich erstens, dass Chisso bei der Zusammenkunft vom 13. November 1998 die Tätigkeit und Funktionsweise des Kartells mündlich im Einzelnen beschrieb.
Hoechst nach dem 13. November 1998 in Kenntnis der Zusammenarbeit von Chisso zu einer stärkeren Zusammenarbeit bereit gewesen wäre.
Aktenvermerke zu Telefongesprächen erbeten, die zwischen Beamten der Kommission und Chisso zwischen September 1998 und Ende April 1999 stattgefunden hatten.
Erstens sei das Schreiben von Chisso vom 11. Januar 1999 bereits im Verwaltungsverfahren zugänglich gewesen,
Das aber sei vorliegend hinsichtlich des Umstands, dass Chisso mit ihrem Beitrag vom 13. November 1998 das bei der Zusammenarbeit erste Unternehmen gewesen sei, ausgeschlossen.
Die Chisso Corporation, an die sich die Entscheidung ebenfalls richtete, wurde in Anwendung
Es sei hier vermerkt, dass die Chisso Corporation(Japan) aufgrund der Kronzeugenregelung völlig straffrei ausging,
Was das Schreiben von Chisso vom 17. Dezember 2002 und seine Anlagen angeht,