Voorbeelden van het gebruik van Pelzen in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Der Rat hatte eine allgemeine Aussprache über das Problem der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden, in die Gemeinschaft.
zur Gewinnung von Wolle, Pelzen, Federn, Häuten
Das Verbot der Einfuhr von Pelzen von Tierarten in der Liste von Anhang I der Verordnung(EWG)
verabschiedete 1989 eine Entschließung, in der ein Verbot von Tellereisen in der Europäischen Union sowie ein Verbot der Einfuhr von Pelzen und Pelzwaren aus Ländern, in denen Tellereisen verwendet werden, gefordert wird.
Häuten, Pelzen oder anderen Erzeugnissen gehalten werden, und Vorschriften über ähnliche Tätigkeiten.
Häuten, Pelzen oder sonstigen Erzeugnissen
Zurichten und Färben von Pelzen(5); 17 Herstellung von Textilien(5);
Ist für die Einfuhr von Pelzen und Waren gemäß der Verordnung(EWG) Nr. 3254/91 in die Gemeinschaft
VERORDNUNG(EWG) Nr. 3254/91 DES RATES vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden.
Nr. 3254/91 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fang methoden anwenden.
Europa zum Handel mit Pelzen von auf grausame Art und Weise gefangenen Tieren,
Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden(1), insbesondere auf Artikel
Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden(1), insbesondere auf Artikel 4.
sollte daher verboten werden; es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Einfuhr von Pelzen bestimmter Arten untersagen zu können,
Bezug: Verordnung(EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden- ABl L 308 vom 9.11.1991
Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangmethoden nicht entsprechende Fangmethoden anwenden(1), insbesondere auf deren Artikel 5.
Die Verbringung von Pelzen der in Anhang I genannten Tierarten und der anderen in Anhang II aufgeführten Waren-
insbesondere Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a, gilt nur für die Einfuhr von Pelzen nicht in Gefangenschaft geborener und gezüchteter Tiere aus Ländern,
Und wie steht es mit Pelzen?
Die Leute hier mit ihren Pelzen rufen uns.