Beispiele für die verwendung von Textilwaren auf Deutsch und deren übersetzungen ins Polnisch
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Official
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Colloquial
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Medicine
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Ecclesiastic
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Ecclesiastic
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Financial
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Official/political
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Programming
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Computer
Der in Anhang III B aufgeführten jährlichen mengenmässigen Beschränkungen für Textilwaren mit Ursprung in den in diesem Anhang genannten Ländern.
Bekanntmachung über die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Bekanntmachung über die Einstellung der Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China.
insbesondere bei Tabak, Textilwaren und Bekleidung sowie anderen nichtmetallischen Mineralerzeugnissen.
Abweichend von dieser Bestimmung gilt Artikel 10a für die in Anhang I aufgeführten Textilwaren unter den in jenem Artikel beschriebenen Voraussetzungen.
Die meisten(3 800) dieser Positionen- in erster Linie landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch Textilwaren und Kleidung-, für die Festsatzermäßigungen bestehender Zölle gewährt werden, werden als"empfindlich" bezeichnet.
Zur Aussetzung der Regelung über die doppelte Kontrolle bei bestimmten Textilwaren mit Ursprung in der Ukraine.
Erzeugnissen der Schwerindustrie und Textilwaren von staatlichen Unternehmen angewiesen.
Die Kommission beschloss mit Verordnung(EG) Nr. 475/2002(4) die Anwendung des Systems der doppelten Kontrolle bestimmter Textilwaren für die Ukraine auszusetzen.
durch die die EG-Ausfuhren mehrerer Waren(Stahlplatten, Textilwaren und Sorbitol) beschränkt werden.
hin zu Sektoren mit negativem Wachstum wie Textilwaren, Bekleidung und Schuhe5.
Die meisten(3 800) dieser Positionen- in erster Linie landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch Textilwaren und Kleidung-, für die Festsatzermäßigungen beste hender Zölle gewährt werden, werden als"empfindlich" bezeichnet.
Nr. 517/94 fallenden Textilwaren.
Die Waren des Anhangs I des EG-Vertrags sowie Textilwaren und sonstige Waren, die einer spezifischen gemeinsamen Einfuhrregelung mit besonderen Bestimmungen für die Kontingentsverwaltung unterliegen,
Über den Abschluss von Abkommen über den Handel mit Textilwaren mit bestimmten Drittländern Republik Belarus, Königreich Nepal,
für den Handel mit den in Anhang I genannten Textil- und Bekleidungswaren(nachstehend"Textilwaren" genannt) das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gilt,
Übertragungen zwischen den Hoechstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China,
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung(EG) Nr. 517/94 können die in Anhang V genannten Textilwaren mit Ursprung in den darin genannten Ländern nur in die Gemeinschaft eingeführt werden,
Darüber hinaus wurde Textilwaren mit Ursprung in der Republik Kroatien
Alle in Anhang V genannten Textilwaren mit Ursprung in den darin genannten Ländern können in die Gemeinschaft eingeführt werden,
