Eksempler på brug af Mischfutter på Tysk og deres oversættelser til Dansk
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Nr. 1725/79 der Kommission vom 26. Juli 1979 über die Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermilchpulver5.
über Dioxin und Altöl im Mischfutter bis zur Herstellung von Tier-
Den größten Einfuhrposten bilden insgesamt die Futtermittel, als Mischfutter oder als Einzelfutter; dieser Posten umfaßt Getreide
Nr. 1725/79 der Kommission vom 26. Juli 1979 über die Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch
die möglicherweise kontaminierte Futtermittel erhalten haben, und fehlerhafte Informationen hinsichtlich der Verwendung von kontaminiertem Futtermittelfett in Mischfutter abgab, was zu einer zusätzlichen Blockierung von mehreren hundert Höfen führte.
des Magermilchpulvers und des Mischfutters sowie Name und Anschrift des Empfängers;
Mischfutter insgesamt.
Artikel 10 Absatz 2 findet keine Anwendung auf Mischfutter.
Magermilchpulver und Mischfutter.
Den Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Verarbeitung zu Mischfutter oder die Denaturierung stattfindet;
nach Beifügen in eine Mischung für die Herstellung von Mischfutter.
Verordnung(EWG) Nr. 2409/86 über den Verkauf von Interventionsbutter zur Beimengung in Mischfutter.
Dem beihilfebegünstigten Betrieb wird auf Antrag gestattet, das Mischfutter in Tankwagen oder Containern anzuliefern.
Mischungen für die Herstellung von Mischfutter(nachstehend"Mischungen" genannt) sind Erzeugnisse mit folgender Zusammensetzung.
Diese Kontrollen gelten nicht für die Herstellung von Mischfutter, die einer ständigen Kontrolle vor Ort unterliegt.
es speziell zur offenen Deklaration von Mischfutter sehr unterschiedliche Meinungen gab.
Während des Gedankenaustauschs wurde bald deutlich, dass die Meinungen über die Kennzeichnung von Mischfutter stark voneinander abweichen.
Zahlung der Beihilfe für in einem anderen Mitgliedstaat denaturisiertes oder zu Mischfutter verarbeitetes Magermilchpulver- Verordnung(EWG) Nr. 1624/76.
Im übrigen bleibt die Stützung des Magermilchmarktes weiterhin durch die Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Mischfutter erhalten.
Gegebenenfalls die Menge Mischfutter, der die Magermilch oder das Magermilchpulver gemäß Buchstabe b zugesetzt wurde,