Examples of using Erblasser in German and their translations into English
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Colloquial
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Official
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Ecclesiastic
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Medicine
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Financial
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Ecclesiastic
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Political
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Computer
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Programming
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Official/political
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Political
Der Erblasser kann durch Testament einen
Der Erblasser, hinterlassen hat, sofern sie belegt werden können;
Die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags kann nur durch den Erblasser persönlich erfolgen.
Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen, einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen.
Im Erbrecht kann der Erblasser den Unternehmenswert festlegen bzw. ein bestimmtes Bewertungsverfahren vorgeben.
Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen.
Der Erblasser/ Testierer verfügt hier seinen letzten Willen und setzt Erben ein.
Anfechtungsfrist(1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
Was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt, gilt für jeden der Vertragschließenden.
Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser die Anteile der Bedachten bestimmt hat.
Der Erblasser kann auch für die Lebenszeit des Abkömmlings die Verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen;
Das Testament wird durch den Erblasser, den Notar und die zwei Zeugen unterschrieben.
Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, wenn der Legat den Erblasser überlebt hat;
Die Unterschrift wäre gültig, sofern der Erblasser einen positiven und erkennbaren Beitrag zum Unterschriftsverfahren geleistet hat.
Diese ist im Gesetz geregelt, das besagt, dass der Erblasser von seinen Verwandten beerbt wird.
Die vom Erblasser benannte Person, die für die Einhaltung der Willensbedingungen verantwortlich ist, wird ausgeführt.
Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten.
Wenn das Legatorium vor dem Erblasser starb, so ging das Erbrecht an den Erben des Legatoriums über.
Bei der Unterzeichnung könnte es dem Erblasser an der Fähigkeit, dem Wissen
Erst wenn der Erblasser andere Ambitionen bei der Weitergabe des eigenen Vermögens hat,