Examples of using Pfandrecht in German and their translations into English
{-}
-
Colloquial
-
Official
-
Ecclesiastic
-
Medicine
-
Financial
-
Ecclesiastic
-
Political
-
Computer
-
Programming
-
Official/political
-
Political
Ansprüche auf Forderungen, die nach dieser Urkunde entstanden sind, fallen nicht unter das Pfandrecht.
der formlose Eigentumsvorbehalt als allerseits wirksames heimliches Pfandrecht anerkannt.
Dieses Pfandrecht dient der Sicherung aller gegenwärtigen
Das Hotel hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.
Im Sexualstraftäter-Register steht das Elternhaus als letzte Adresse. Aber laut Notiz hat die Steuerbehörde ein Pfandrecht darauf.
III. Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt.
Passen Sie vom verweilenden Pfandrecht auf!
Pfandrecht und sonstige Sachenrechte.
Der Darlehensgeber sichert dann das Darlehen unter einen ersten oder zweiten Pfandrecht.
Im Ausland verwahrte Wertpapiere unterliegen- vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung- nicht dem Pfandrecht.
Mit der Übertragung der Forderung geht das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über.
Die Pfändung begründet ein Pfandrecht an dem gepfändeten Schiff oder Schiffsbauwerk;
Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag.
Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt.
Beispielsweise Vertragsauflösung bei Nichtzahlung gemäß entsprechender Vertragsklauseln, Pfandrecht nur für gewisse Waren gültig.
Das Pfandrecht sichert die Ansprüche des Kreditinstituts gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung.
Wenn Sie ein Nachgangshypothekdarlehen erreichen, setzt die kreditgebende Stelle ein Pfandrecht auf Ihr Haus.
Auf Kreditanträge unter$ 7.500, wird der Kreditgeber nicht ein Pfandrecht an der Heimatfront.
Das Pfandrecht ist nicht begründet, solange der Verpfänder die ausschliessliche Gewalt über die Sache behält.
Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Rechten dieselben Rechte