Voorbeelden van het gebruik van Wertpapierfirma in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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In schwerwiegender Weise systematisch gegen die Bestimmungen zur Durchführung dieser Richtlinie verstoßen hat, die die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit einer Wertpapierfirma regeln;
Die Mitgliedstaaten können als Wertpapierfirma auch Unternehmen, die keine juristischen Personen sind, definieren, sofern.
So können beispielsweise Verstöße gegen die in der MiFID-Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für eine Erstzulassung als Wertpapierfirma in nur sieben Mitgliedstaaten mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 7 der Richtlinie 2004/39/EGKriterien zur Festlegung, ob eine Wertpapierfirma ein systematischer Internalisierer ist.
in der das erforderliche Mindestkapital für die Errichtung einer Wertpapierfirma festgesetzt wird, ist eine Voraussetzung für die Vergabe eines solchen Europa-Passes.
Dieser Grundsatz sollte eine Wertpapierfirma jedoch nicht hindern, im eigenen Namen,
eine zuständige Behörde feststellen muss, ob eine Wertpapierfirma nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern innerhalb von drei Monaten nachzukommen.
schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die Wertpapierfirma ihre Kunden oder potenziellen Kunden insbesondere auf diese Möglichkeit hinweisen muss.
andere eigentumsähnliche Rechte sowie seine Rechte an den der Wertpapierfirma anvertrauten Geldern zu schützen, sollten diese Rechte insbesondere von den Rechten der Wertpapierfirma abgegrenzt werden.
Die Wertpapierfirma erstellt eine Aufzeichnung, die das Dokument oder die Dokumente mit den Vereinbarungen zwischen der Firma und dem Kunden enthält, die die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die sonstigen Bedingungen, zu denen die Wertpapierfirma Dienstleistungen für den Kunden erbringt.
in denen das in Artikel 17 Absatz 3 genannte Volumen festgelegt wird, in dem eine Wertpapierfirma Geschäfte mit einem anderen Kunden betreiben kann, dem eine Kursofferte zur Verfügung gestellt wurde.
Jede Wertpapierfirma, die keine juristische Person ist, oder jede Wertpapierfirma, die eine juristische Person ist, aber gemäß dem für sie geltenden nationalen Recht keinen Sitz hat,
Die Mitgliedstaaten schreiben jeder Wertpapierfirma, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine Zweigniederlassung errichten möchte,
in Artikel 5 Absatz 3 genannten Fällen darf eine in dem Mitgliedstaat zugelassene Wertpapierfirma Wertpapiergeschäfte nur tätigen,
Bei Nichteinhaltung der Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung als Wertpapierfirma sehen siebzehn Mitgliedstaaten Höchststrafen von unter einer Million EUR
Jede Wertpapierfirma, die die Bedingungen von Artikel 3 erfuellt und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine Zweigniederlassung errichten möchte,
Soweit der genannte Verstoß von einer Wertpapierfirma oder einem Kreditinstitut im Sinne von Artikel 3 Buchstabe f Nummer 1 unter Ziffer iv begangen wird,
in Artikel 5 Absatz 3 genannten Fällen darf eine in dem Mitgliedstaat zugelassene Wertpapierfirma oder ein in dem Mitgliedstaat zugelassener OGAW Wertpapiergeschäfte nur tätigen
so kann diese Person nur dann als Wertpapierfirma im Sinne dieser Verordnung
so kann sie nur dann als Wertpapierfirma im Sinne dieser Richtlinie gelten,