Voorbeelden van het gebruik van Zolltarifs in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Über Phosphor der Tarifstelle 28.04 C IV des Gemeinsamen Zolltarifs.
zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Ta rifstelle ex 20.06 B I e 2 bb des Gemeinsa men Zolltarifs(1983) 3.
ECU je 1 000 kg bei den Erzeugnissen der Tarifstelle 11.04 C des Gemeinsamen Zolltarifs, ausgenommen Mehl
wird zu Tarifstelle 59.17 Β des Gemeinsamen Zolltarifs nur zugelassen,
Die Analysemethode zur Bestimmung des Gehalts an Trockenstoff für Tomatensaft im Sinne der Vorschrift 4 zu Kapitel 20 des Ge meinsamen Zolltarifs;
Unter„Rohöl der Tarifnummer 27.09 des Gemeinsamen Zolltarifs" wird dasjenige Produkt verstanden, auf welches sich die entsprechenden Erläuterungen zur Brüsseler Zollnomen klatur beziehen.
Frische Tafeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern 1983.
ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern 1983.
der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawen(Tanrhummtr 22.09 des Gemeinsamen Zolltarifs) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
ECU je 1 000 kg bei den Erzeugnissen der Tarifstelle 07.06 A des Gemeinsamen Zolltarifs, ausgenommen Wurzeln von Maranta.
In Artikel 3 werden die Worte»… der Tarifstelle 02.01 A IIa des Gemeinsamen Zolltarifs" durch die Worte… der Tarifstelle 02.01 A II des Ge meinsamen Zolltarifs" ersetzt.
Diese Teilveröffentlichung besteht aus den Erläuterungen zu folgenden Kapiteln des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften.
zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtpferden zur Tarifstelle 01.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs.
Protokoll Nr. 8 über Phosphor der Tarifstelle 28.04 C IV des Gemeinsamen Zolltarifs.
Über jährliche spanische Zollkontingente für die Einfuhr von Kraftwagen der Tarifstelle ex 87.02 Alb des Gemeinsamen Zolltarifs nach Artikel 34 der Beitrittsakte.
Abschnitt” die Abschnitte des Gemeinsamen Zolltarifs, wie von Verordnung(EWG) Nr. 2658/87 des Rates verabschiedet;
Mit diesem Abkommen wurden die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs für rund zwanzig gewerbliche Waren vorübergehend teilweise ausgesetzt.
Auf die in Artikel 1 aufgeführten Erzeugnisse werden die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs angewandt.
Der Rat hat im November mehrere Verordnungen über die zeitweilige Ausset zung der autonomen Zollsätze des Gemein samen Zolltarifs für folgende Waren er lassen!
Absatz C der Einführenden Vorschriften des Gemeinsamen Zolltarifs hingewiesen.