Eksempler på brug af Embryonen på Tysk og deres oversættelser til Dansk
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Official
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Ecclesiastic
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Official/political
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Die Embryonen nicht durch eine in der Liste nach Artikel 8 Absatz 1 aufgeführte Embryo-Entnahmeeinheit entnommen,
Die Embryonen aus dem Gebiet eines Drittlands
die ethisch nicht umstritten sind, weil hierbei keine Embryonen getötet werden.
Der Ausschluß der Patentierbarkeit umfaßt somit nicht die Verwendung von Embryonen zu therapeutischen und diagnostischen Zwecken.
jede Verwendung von menschlichen Embryonen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden sollte!
Bei Patientinnen, die sich einer assistierten Reproduktion unterziehen, steht das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft hauptsächlich mit der Anzahl der übertragenen Embryonen, ihrer Qualität und dem Alter der Patientin im Zusammenhang.
die individuelle Variabilität zwischen behandelten und Kontroll Embryonen zu zusätzlichen experimentellen Variabilität führen.
(C) zeigt ein Basalatmung~ 2 fache Erhöhung der chemisch behandelten Embryonen(n= 10 Embryonen pro Gruppe).
Die Finanzierung der Forschung aus dem EU-Haushalt bringt ethische Dilemmas mit sich, wie es beispielsweise bei der Forschung mit Embryonen der Fall ist.
ist das Klonen von Embryonen.
auf die menschliche Natur der Embryonen, wofür auch immer sie bestimmt sein mögen.
genetische Erkrankungen vermieden und ausgemerzt werden sollen, u.a. durch genetische Beratung und durch Selektion von Embryonen.
so ist dies eindeutig anzugeben; weiterhin müssen alle Embryonen von den gleichen Eltern stammen.
Eizellen und Embryonen begleiten.
auch die Herstellung von menschlichen Embryonen etwa als Ersatzteillager für Organtransplantationen ausgeschlossen sein muß.
Überzählige Eintagsküken im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 der Richtlinie 90/539/EWG und Embryonen in Brutrückständen sind so schnell wie möglich gemäß Anhang G zu töten.
so ist dies deutlich anzugeben; alle Embryonen müssen von denselben Eltern stammen.
Gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern( 1),
Gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern(1), zuletzt geändert durch
Das Klonen von Embryonen kann dazu benutzt werden, die Bemühungen um das Klonen von Menschen