Voorbeelden van het gebruik van E-geld in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Financial
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Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen, auch wenn das E-Geld dem Empfänger bereits zur Verfügung steht.
Präzisierung des Geltungsbereichs der Richtlinie und der Definition von E-Geld.
Im Einzelnen können entgegengenommene Gelder für einen unbestimmten Zeitraum einbehalten werden, bis der Inhaber den Rücktausch verlangt und die Emittenten von E-Geld können die entgegengenommenen Gelder verzinsen.
Der sehr einschränkende Charakter der Richtlinie 2000/46/ EG in Bezug auf die den E-Geld-Emittenten eingeräumten Optionen zur Gewinnerzielung durch die Ausgabe von E-Geld wurde in dem Richtlinienvorschlag gelockert.
herkömmliche Bankkonten sowie Zahlungskonten als E-Geld angesehen werden könnten.
E-Geld ermöglicht die bargeldlose Bezahlung von(in der Regel)
eine Definition von„E-Geld“ oder„Entgegennahme von Einlagen“.
abgesehen von dem für E-Geld-Institute und Kreditinstitute geltenden Recht, E-Geld zu emittieren, die Unterscheidung zwischen E-Geld-Instituten und Zahlungsinstituten unklar ist;
E-Geld“ E-Geld im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/110/EG,
Allerdings sollten Kreditinstitute weiterhin die Möglichkeit haben, E-Geld auszugeben und diese Tätigkeit‑ vorbehaltlich der gegenseitigen Anerkennung und der umfassenden Aufsichtsregelung, die nach dem Bankenrecht der
Darüber hinaus kann die Ausgabe von E-Geld und die Erbringung anderer Zahlungsdienste im Allgemeinen durch E-GeldInstitute gemäß Artikel 8 des Richtlinienvorschlags wohl
Ein Kunde, der sein U-Bahn-Ticket mit E-Geld bezahlt, könnte zum Beispiel auch einen Kaffee,
vor der Kauf und Verkauf von E-Geld und die damit verbundenen Zahlungsdienstleistungen.
um den Rahmen der EU zur Kontrolle und Regulierung von E-Geld zu harmonisieren und auf diese Weise zur Schaffung eines Binnenmarktes für E-Geld im 21. Jahrhundert beizutragen.
Die überarbeitete Richtlinie über E-Geld ist ein besonders ehrgeiziger Rechtstext und stellt eine willkommene zweite Chance zur Schaffung eines Marktes für E-Geld dar, der wirklich nützlich sein wird.
Die Vorschriften über die Rücktauschbarkeit(die Möglichkeit, dass der Verbraucher sein E-Geld jederzeit in Form einer Kontogutschrift oder in bar zurückverlangen kann) müssen präzisiert werden, wobei ihre Anwendung
Angesichts der spezifischen Eigenschaften von E-Geld als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten, der wahrscheinlich nur für kleinere Zahlungen
die Verwaltung elektronischen Geldes durch Wahrnehmung operationeller und sonstiger mit der Ausgabe von E-Geld verbundener Aufgaben sowie die Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel im Sinne der Ziffer 5 des Anhangs der Richtlinie 89/646/EWG; und.
New day or False Dawn?", dass die Ära des E-Geldes bald kommen würde.
Folglich dürfte der Wettbewerb im Bereich des E-Geldes im besonderen und auf dem Gebiet der Zahlungsinstrumente im allgemeinen gestärkt werden.