Voorbeelden van het gebruik van Zollschuld in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Official
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Ecclesiastic
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welche geltenden Sätze oder Beträge der Berechnung der Zollschuld(3) zugrunde zu legen sind.
Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfuellung dieser Zollschuld verpflichtet.
Werden gemäß Artikel 576 in das Verfahren übergeführte Waren zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, so wird der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelten.
In den Fällen nach Artikel 141 wird der Betrag der Zollschuld jedoch anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die für die betreffenden Waren in dem in Artikel 214 genannten Zeitpunkt maßgebend waren.
Mitgliedstaat entstanden ist und weniger als 100 000 EUR beträgt, so gilt die Zollschuld als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem die ihre Entstehung festgestellt wurde.
Die Entscheidung zur Bemessung des zu entrichtenden Abgabenbetrags wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die in dem Gebiet, in dem die Zollschuld entstanden ist, durch das einzelstaatliche Recht vorgeschrieben ist.
einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld, sofern sie weniger als 5000 EUR beträgt,
Der Einführer ist für die Angaben in seiner Zollanmeldung und die durch Falschanmeldungen möglicherweise entstehende Zollschuld verantwortlich, unbeschadet der Nichterhebung von Zöllen aufgrund eines"aktiven Irrtums" der zuständigen Behörden.
Entsteht eine Zollschuld für Einfuhrwaren, so wird der Betrag dieser Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die im Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung dieser Waren in die vorübergehende Verwendung maßgebend waren.
Ist die Zollschuld teilweise erloschen
Betrifft die Zollschuld jedoch einen vorläufigen Antidumping- oder Ausgleichszoll,
Entsteht eine Zollschuld unter anderen als den in Absatz 1 vorgesehenen Voraussetzungen,
Ist die Zollschuld teilweise erloschen
Ist eine Zollschuld in Bezug auf Waren, die aufgrund ihrer besonderen Verwendung einfuhrabgabenfrei oder zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, erloschen, so gelten die bei der Zerstörung anfallenden Abfälle
Die Einzelsicherheit muss den Betrag der möglicherweise entstehenden Zollschuld unter Zugrundelegung der höchsten im Abgangsmitgliedstaat für die betreffenden Waren geltenden Abgabensätze in voller Höhe abdecken.
der geschätzte Betrag der möglichen zukünftigen Zollschuld angegeben werden.
gegebenenfalls nach den Artikeln 203 oder 204 für diese Waren entstehenden Zollschuld zu gewährleisten.
bei zwingend vorgeschriebenen Sicherheitsleistungen der Grundsatz gilt, dass sie von den Zollbehörden in einer Höhe festzusetzen sind, die dem genauen Betrag der Zollschuld entspricht, sofern dieser Betrag zweifelsfrei ermittelt werden kann, oder andernfalls dem von den Zollbehörden geschätzten höchstmöglichen Betrag der Zollschuld, die entstanden ist oder entstehen kann.
Entsteht eine Zollschuld nach Absatz 1 Buchstabe a,
Entsteht eine Zollschuld für im Verfahren der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse, so wird der Betrag