Beispiele für die verwendung von Des plans oder programms auf Deutsch und deren übersetzungen ins Schwedisch
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Computer
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Ecclesiastic
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Ecclesiastic
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Official/political
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Programming
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Political
indirekten Auswirkungen bei der Umsetzung des Plans oder Programms auf Menschen, Fauna
Entscheidung über die Schwere der Auswirkungen gehören, inwieweit die Umweltverträglichkeit des Plans oder Programms verbessert wird
Sobald der Entwurf des Plans oder Programms und der Umweltbericht vorliegen, müssen die Umweltbehörden
effektiv Gelegenheit gegeben, vor der Annahme des Plans oder Programms oder seiner Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf des Plans oder Programms sowie zum begleitenden Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Ist eine Umweltprüfung nach Artikel 3 Absatz 1 durchzuführen, so ist ein Umweltbericht zu erstellen; darin werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Plans oder Programms auf die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen, ermittelt, beschrieben und bewertet.
Behörde insbesondere durch von ihr als angemessen erachtete Änderungen des Plans oder Programms vor deren Annahme oder vor der Einleitung eines diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen,
so detailliert zu sein, wie es unter Berücksichtigung des Detaillierungsgrads des Plans oder Programms, dessen Stellung im Entscheidungsprozeß
Wahrscheinliche erhebliche Auswirkungen des Plans oder Programms und seiner realistischen Alternativen auf die Umwelt,
in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aus der Durchführung des Plans oder Programms und vernünftige Alternativen,
Inhalt und Detaillierungsgrad des Plans oder Programms, dessen Stellung im Entscheidungsprozess sowie das Ausmaß, in dem bestimmte Aspekte zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen auf den unterschiedlichen Ebenen dieses
so führen die betreffenden Mitgliedstaaten Konsultationen über die voraussichtlichen grenzüberschreitenden Auswirkungen, die die Durchführung des Plans oder Programms auf die Umwelt hat,
Die Pläne oder Programme und Programme zur Luftreinhaltung gemäß Artikel 16 Absatz 2,
teilt dies der Kommission unverzüglich mit und übermittelt ihr die Pläne oder Programme oder das Programm zur Luftreinhaltung gemäß Absatz 1 Buchstabe a
Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen des Plans oder Programms zu verhindern oder zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen;
Bei dem Einzelfallansatz kann die Planungsbehörde nachfolgend bestimmen, welche dieser Behörden im jeweiligen Fall je nach Inhalt des Plans oder Programms zu konsultieren sind.
in welcher Beziehung sie zum Entwurf des Plans oder Programms stehen.