Voorbeelden van het gebruik van Basisprospekt in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Zu diesem Zweck sollte die für die einzelne Emission erstellte Zusammenfassung die nur für die einzelne Emission relevanten Angaben aus der Zusammenfassung des Basisprospekts mit den rele vanten Teilen der endgültigen Bedingungen kombinieren.
Die verpflichtende Erstellung einer Zusammenfassung des Basisprospekts wird aufgehoben,
Kategorie B' bedeutet, dass der Basisprospekt alle grund sätzlichen Punkte der verlangten Informationen enthal ten muss und nur die Einzelheiten, die bei Billigung des Basisprospekts noch nicht bekannt sind, ausgelassen und zu einem späteren Zeitpunkt in die endgültigen Bedin gungen eingefügt werden können.
Muss gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2003/71/EG die Zusammenfassung des Basisprospekts übersetzt werden, so gelten für die Zusammenfassung der einzelnen Emis sion, die den endgültigen Bedingungen angefügt ist, die selben Übersetzungsanforderungen wie für die Zusam menfassung des Basisprospekts;
Kategorie C' bedeutet, dass der Basisprospekt für Anga ben, die bei Billigung des Basisprospekts nicht bekannt waren, eine Auslassung enthalten darf, die zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt wird.
sollte die Geltungsdauer des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars vorbehaltlich angemessener Nachträge von 12 auf 24 Monate verlängert werden.
Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 42 delegierte Rechtsakte zum Format des Prospekts, des Basisprospekts und der endgültigen Bedingungen sowie zu den Schemata für die spezifischen Angaben,
Basisprospekt“ einen Prospekt, der den Anforderungen des Artikels
Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Rahmen eines Basisprospekts sollte nur dann länger gültig bleiben können als der Basisprospekt, wenn vor Ablauf der Gültigkeit für das weiterhin bestehende Angebot ein Anschluss-Basisprospekt gebilligt wird.
Ein Prospekt oder ein Basisprospekt ist- unabhängig davon,
die die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt, aus einem Basisprospekt bestehen, der alle relevanten Angaben zum Emittenten
die die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt, aus einem Basisprospekt bestehen, der alle notwendigen Angaben zum Emittenten
die für die Erstellung des ursprünglichen Prospekts verantwortliche Person für die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen und, falls es sich um einen Basisprospekt handelt, für die Übermittlung
Werden die endgültigen Bedingungen des Angebots weder in den Basisprospekt noch in einen Nachtrag aufgenommen, so sind sie
der betref fenden Wertpapiere enthält ein Basisprospekt gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Schemata
Der Basisprospekt Artikel 8.
Basisprospekt oder in den endgültigen Bedingungen enthal ten sein dürfen.
Ein Basisprospekt enthält Folgendes.
Ein Basisprospekt und seine endgültigen Bedingungen sollten dieselben Informationen enthalten wie ein Prospekt.
Die vorgesehene Möglichkeit, bei Emission von Nichtdividendenwerten einen Basisprospekt zu erstellen, bietet Flexibilität für eine weitere Gruppe von Emittenten.