Voorbeelden van het gebruik van Gemeinsamen handbuchs in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Official
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Colloquial
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
der Anlage 14a des Gemeinsamen Handbuchs betreffend Visumgebühren.
die Tabelle in Anlage 14a des Gemeinsamen Handbuchs werden durch folgende Tabelle ersetzt.
von Anlage 5 Liste A des Gemeinsamen Handbuchs betreffend die Visumpflicht für die Inhaber von pakistanischen Reisepässen.
in Anlage 5a Teil I des Gemeinsamen Handbuchs erhält folgende Fassung.
Griechische Initiative im Hinblick auf die Änderung von Anhang 12 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und von Anhang 14A(Visagebühren) des Gemeinsamen Handbuchs.
6 a und 8 des Gemeinsamen Handbuchs.
In Ausnahmefa¨llen ko¨nnen an der Grenze unter den Voraussetzungen nach Teil II Punkt 5 des Gemeinsamen Handbuchs„Außengrenzkontrollen“ Visa fu¨r einen kurzfristigen Aufenthalt oder fu¨r die Durchreise ausgestellt werden.
Der Beschluss des Schengener Exekutivausschusses vom 28. April 1999 bezüglich der Aufhebung von Altfassungen des Gemeinsamen Handbuchs und der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion
Anlage 5a Teil I des Gemeinsamen Handbuchs enthalten die Gemeinsame Liste der Drittstaaten, deren Angehörige ein Visum für den Flughafentransit(VFT) für alle Mitgliedstaaten benötigen.
der Mitgliedstaaten abzustempeln und zur entsprechenden Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und des gemeinsamen Handbuchs.
Die Entscheidung enthält Anpassungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und des Gemeinsamen Handbuchs, die erforderlich sind, um die Anwendung der(unter dem vorstehenden Punkt genannten)
Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezu¨glichen A¨nderung der Bestimmungen des Schengener Durch- fu¨hrungsu¨bereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs.
Diejenigen Teile des Gemeinsamen Handbuchs und seiner Anlagen, bei denen nach keinem der in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren Änderungen erfolgen und die keinen Teilen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion über Sichtvermerke an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen(im Folgenden"Gemeinsame Konsularische Instruktion"(4) genannt), die nach Maßgabe der Verordnung(EG) Nr. 789/2001(5) geändert werden kann, entsprechen, sind gemäß Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 62 Nummer 2 Buchstabe a
Effizientere Organisation der Rückkehrpolitik durch ein gemeinsames Handbuch zum Thema Rückkehr/Rückführung und einen EU-Aktionsplan.
Gemeinsames Handbuch.
In Anhang III wiederum wird auf das gemeinsame Handbuch von EMEP/CORINAIR verwiesen.
Besonders wichtig erscheint mir, dass wir nicht nur ein gemeinsames Handbuch haben, sondern dass wir auch eine Kontrollinstanz einrichten, die in regelmäßigen Abständen überprüft,
Die Annullierung des Visums erfolgt an der Grenze(1) und wird von den Kontrollbeamten angeordnet vgl. Teil II, Punkt 1.4.4 des Gemeinsamen Handbuchs 2.
6b und 6c des Gemeinsamen Handbuchs, die den Anhängen 5, 9 und 10 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion entsprechen,
Die Kommission wird der Aufforderung des Europäischen Rates von Sevilla nachkommen und im ersten Halbjahr 2003 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung des Gemeinsamen Handbuchs vorlegen.
