Voorbeelden van het gebruik van Urhebern in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Official
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Colloquial
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Die zwischen den Urhebern und Nutzern stehenden Personen brauchen ihren Anteil, aber deren Stärkung darf nicht auf Kosten der Grundrechte der Urheber und Endverbraucher beruhen.
Aus Fairness gegenüber unseren Benutzern sowie anderen Urhebern und Urheberrechtsinhabern["copyright holders"] sieht unser Verfahren vor, auf Benachrichtigungen über mutmaßliche Rechtsverletzungen zu reagieren, die den formalen
Das Folgerecht sollte den Angehörigen der Gemeinschaft sowie Urhebern aus Drittländern vorbehalten werden, die den Urhebern aus den Mitgliedstaaten einen solchen Schutz gewähren.
Die in dem Vorschlag enthaltene Transparenzpflicht zielt lediglich auf die Schaffung von Ausgewogenheit in den vertraglichen Beziehungen zwischen Urhebern und ihren Vertragspartnern ab und respektiert gleichzeitig die Vertragsfreiheit.
Artikel 7 Absatz 1 verpflichtet die Vertragsparteien nicht, Urhebern, denen nach dem Recht der Vertragsparteien keine Rechte in bezug auf Tonträgern gewährt werden, ein ausschließliches Recht auf gewerbsmäßige Vermietung einzuräumen.
Derzeit werden in den Mitgliedstaaten viele verschiedene Programme zur direkten Unterstützung durchgeführt, meist mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Urhebern und Nutzern von Wissen41 in spezifischen Technologiesektoren zu fördern,
Damit wird den Urhebern und den anderen Kunst schaffenden, den ausübenden Künstlern, den Produzenten von Tonwerken und audiovisuellen Werken,
Unter anderem hat es noch immer keine Vorschriften erlassen, die den Urhebern, ausübenden Künstlern sowie den Herstellern von Tonträgern und Filmen das ausschließliche Recht einräumen,
Films mitgewirkt haben und deren individuelle schöpferische Beiträge sich nicht gesondert verwerten lassen, Urhebern von Werken, die speziell für den Film geschaffen wurden und sich unabhängig vom Film verwerten lassen, und Urhebern bereits vorher bestehender Werke.
verbreitet werden kann, die in keinerlei Beziehung zu den Urhebern oder denjenigen Personen stehen, die die Dokumente und Dateien auf einen mit dem Internet verbundenen Hosting-Server hochgeladen haben.
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung.
Das heutige Gleichgewicht zwischen den Rechten von Urhebern und Nutzern muß erhalten bleiben.
Dies würde den Urhebern, den Internet-Diensteanbietern und den Bürgern gleichermaßen zu Gute kommen.
Dieser Richtlinienvorschlag räumt den Urhebern, ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern
In diesem Fall müssen die Verwertungsgesellschaften den Urhebern aus anderen Mit gliedstaaten die Inländerbehandlung garantieren.
Dadurch soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer geschützten Werke vergütet werden.
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Vergütung den Urhebern ermöglichen muss, ein angemessenes Einkommen zu erzielen.
Das Folgerecht soll den Urhebern von Werken der bildenden Künste eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg ihrer Werke garantieren.
Allerdings könne der betreffende Mitgliedstaat grundsätzlich Rechte vorsehen, die es Urhebern erlauben, der Wiedergabe ihrer Werke in Gaststätten zu widersprechen.
Schließlich liegen Urhebern und ausübenden Künstlern gegebenenfalls nicht immer ausreichende Informationen über die Verwertung ihrer Werke vor,