Eksempler på brug af Computerprogrammen på Tysk og deres oversættelser til Dansk
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Official
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Colloquial
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Medicine
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Financial
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Ecclesiastic
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Official/political
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Computer
den Betrieb einer Datenbank verwendete Computerprogramme anzuwenden; diese Computerprogramme sind durch die Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen(4) geschützt.
Etwaige Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Schutz durch Patente für computerimplementierte Erfindungen und dem Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht, wie es die Richtlinie 91/250/EWG vorsieht,
Schriftlich.-(PL) Ich habe für den Bericht von Frau Geringer de Oedenberg über den Rechtsschutz von Computerprogrammen gestimmt, da ich meine, dass diese Programme für das Funktionieren der modernen Gesellschaft
die Bereitstellung von raubkopierten Computerprogrammen oder von Links auf diese, die Bereitstellung von Informationen zur Umgehung von vom Hersteller installierten Kopierschutzvorrichtungen
6 der Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, einschließlich aller für die Interoperabilität erforderlicher Handlungen,
in Artikel 4 zwar die Patentierbarkeit von Computerprogrammen verboten ist, doch gleich danach in Artikel 5 eben solchen Patenten Tür und Tor geöffnet wird,
Der Rechtsrahmen der Gemeinschaft für den Schutz von Computerprogrammen kann somit zunächst darauf beschränkt werden, grundsätzlich festzulegen, daß die Mitgliedstaaten Computerprogrammen als Werke der Literatur Urheberrechtsschutz gewähren.
namentlich das Urheberrecht an Computerprogrammen und die verwandten Schutzrechte,
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen(4) haben die Mitgliedstaaten Computerprogramme urheberrechtlich als literarische Werke im Sinne der Berner Übereinkunft zu schützen.
6 der Richtlinie 91/250/EWG zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen beschriebenen Handlungen weiterhin zulässig sind.
außerhalb der Gemeinschaft vorsehen, mit den Regelungen nach der Richtlinie des Rates 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen und der Richtlinie des Rates 92/100/EWG zum Vermiet- und Verleihrecht
Rechtsschutz von Computerprogrammen kodifizierte Fassung.
Über den Rechtsschutz von Computerprogrammen;
Über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen;
Informatik Entwendung von Computerprogrammen Software-Piraterie Computerkriminalität Datenrecht Industriespionage Nachahmung Urheberrecht.
L 122 vom 17.5.1991 Rechtsschutz von Computerprogrammen Belgien, Niederlande, Portugal.
Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.
Ein Build-System ist für die automatische Übersetzung von Computerprogrammen zuständig.
das Europäische Patentübereinkommen schließt die Patentierbarkeit von Computerprogrammen aus.
Die Richtlinie 91/250/EWG* über den Rechtsschutz von Computerprogrammen sollte von den Mitgliedstaaten bis 1. Januar 1993 umgesetzt sein.