Voorbeelden van het gebruik van Der erblasser in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Colloquial
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Fall könnte dies unter anderem bedeuten, dass die Mitgliedstaaten für Erbschaften lediglich auf der Grundlage, dass der Erblasser und der Erbe nicht in dem Mitgliedstaat wohnhaft war/ist, der einen Freibetrag gewährt, keine geringeren Steuerfreibeträge gewähren dürfen.
Zeugen unterschrieben werden muss, beide Zeuge der Erblasser Unterzeichnung oder die Anerkennung seiner Unterschrift in dem Willen zur gleichen Zeit.
Vermächtnis erworben wurden, sofern der Schenker während der Schenkung oder der Erblasser in seinem Testament keine andere Absicht bekundet hat.
im Mitgliedstaat hat, in dem der Erblasser gearbeitet oder gewohnt hat,
Gehört der Erblasser einem Mitgliedstaat an, in dem Schenkungen unter Lebenden unwiderruflich sind, kann er die Gültigkeit dieser Schenkungen bestätigen,
Der Erblasser hatte durch Testament über sein Vermögen verfügt
ein Mitgliedstaat keine Erbschaftsteuerregelungen anwenden darf, die einen bestimmten steuerlichen Abzug vom Wert eines Nachlasses gewähren, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in diesem Mitgliedstaat ansässig war, einen solchen Abzug jedoch nicht vorsehen, wenn der Erblasser vor seinem Tod in einem anderen Mitgliedstaat ansässig war.
Aufgrund dieser Merkmale und der Bedeutung der persönlichen Verbindungen des Erblassers sowie aus praktischen Gründen sollte eine Doppelbesteuerung aufgrund der Tatsache, dass der Erblasser und der Erbe persönliche Verbindungen zu unterschiedlichen Mitgliedstaaten haben, vermieden werden,
dieses verweist die Sache an das Gericht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, wenn dieses Gericht die Sache besser beurteilen kann.
Anwendung eines Rechts führen, das nur sehr wenige Verbindungen zur Erbsache aufweist: z. B. wenn der Erblasser nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, in dem der Erbfall eintritt, und sich der größte
Freier Kapitalverkehr- Art. 56 EG und 58 EG- Erbschaftsteuer- Nationale Regelung zur Berechnung der Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt hat- Beschränkung- Keine Rechtfertigung“.
wenn der Mitgliedstaat, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat,
Hierzu ist vorab daran zu erinnern, dass nach der niederländischen Regelung die aus einer Mehrzuteilung infolge einer testamentarischen Nachlassaufteilung der Eltern resultierenden Verbindlichkeiten, wie sie Frau Arens-Sikken im Ausgangsverfahren entstanden sind, bei der Festsetzung der Vermögensübergangsteuer für die vererbte Immobilie nicht abgezogen werden können, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt seines Todes in einem anderen Mitgliedstaat
Einführung harmonisierter Vorschriften, die dem Erblasser eine begrenzte Rechtswahl gestatten.