Voorbeelden van het gebruik van Die sanktion in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Ecclesiastic
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Die Sanktion gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung(EG)
Gegebenenfalls die Mengen, auf die die Sanktion gemäß Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung(EG) Nr. 1260/2001 angewendet wurde.
Angemessenheit impliziert, dass die Sanktion der Schwere des Verhaltens und seiner Auswirkungen entsprechen muss
vollstreckbar sein und die Handlung, derentwegen die Sanktion verhängt worden ist,
Ist die Sanktion nach ihrer Dauer mit den Rechtsgrundsätzen des Vollstreckungsstaats nicht vereinbar, so kann die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats beschließen, die Sanktion an das nach nationalem Recht für eine Straftat vorgesehene Höchstmaß anzupassen.
dabei sei berücksichtigt, dass die Sanktion wirksam sein müsse.
Dieser Vorschlag sollte im Januar 1996 vorgelegt werden. Zunächst wurde die Möglichkeit vorgesehen, daß die Kommission bei Überschreitung der Grundfläche die Sanktion ganz oder teilweise fordern kann,
Weist der Begünstigte der zuständigen nationalen Behörde nach, daß die begangenen Unregelmäßigkeiten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden, so findet die Sanktion gemäß Unterabsatz 1 keine Anwendung.
Die Sanktion ist ein Instrument,
Ist die Sanktion nach ihrer Art mit dem Recht des Vollstreckungsstaats nicht vereinbar,
Ich legte auch Wert darauf, dass die Sanktion in einem Verhältnis zur Bedeutung des von der Nichteinhaltung betroffenen Bereichs im Landwirtschaftsbetrieb steht, vor allem wenn Polykultur
Daher ist die Regelung zu vereinfachen, indem die Sanktion von Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung(EG) Nr. 1291/2000 betreffend die Sicherheit für die Ausfuhrlizenz in einem solchen Fall nicht angewendet wird.
keine erschwerenden Umstände begründet, so beschränkt sich nach spanischem Recht und dessen Auslegung die Sanktion auf eine Geldstrafe, sofern nichts anderes vorliegt,
eines Mitgliedstaats übermittelt werden, dessen Staatsangehörigkeit die natürliche Person, über die die Sanktion verhängt wurde,
Nr. 3665/87 erfüllt sei, so dass das Hauptzollamt die Sanktion habe verhängen müssen, sofern nicht einer der in Unterabsatz 3 dieser Vorschrift genannten Fälle vorliege, in denen die Sanktion entfalle.
der Zahlung der festgelegten Sanktion zuzustimmen, worauf das Übertretungsverfahren als beendet gilt, oder--- schriftliche Informationen, Erläuterungen oder Einwände darzulegen, die in bezug auf eine Entscheidung, ob die Sanktion verhängt wird oder nicht, als relevant gelten können.