Voorbeelden van het gebruik van Plans oder programms in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Official
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Colloquial
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Medicine
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Ecclesiastic
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Financial
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
Gemäß den Artikeln 2 und 3 der SUP-Richtlinie wird anhand einer Reihe von Prüfungen bestimmt, ob ein Plan oder Programm einer SUP unterzogen werden muss.
Iii übermitteln sie ihr die Pläne oder Programme nach Artikel 8 Absatz 3 spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres,
Da solche Pläne oder Programme nicht jedenfalls signifikante negative Umweltauswirkungen haben,
In manchen Fällen können sich mehrere Pläne oder Programme im Wesentlichen auf dasselbe Thema beziehen,
Es kann zu Überschneidungen kommen, wenn Pläne oder Programme mehrere Projekte umfassen, für die die UVP-Richtlinie gilt zum Beispiel Pläne für das Verkehrswesen.
Diese Pläne oder Programme müssen mindestens die in Anhang XV Abschnitt A aufgeführten Angaben umfassen
Nur drei Mitgliedstaaten haben jedoch Pläne oder Programme zur Verbesserung der Luftqualität vorgelegt.
die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, Pläne oder Programme aufzustellen und Informationen bereitzustellen.
die für die in Vorbereitung befindlichen Pläne oder Programme bedeutsam sind(sofern verfügbar), und.
mit Ausnahme der Türkei gab es in allen diesen Ländern bereits zuvor einschlägige Pläne oder Programme.
Ballungsräume des Absatzes 1 ergreifen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß ein Plan oder Programm ausgearbeitet oder durchgeführt wird,
Ballungsräumen ergreifen die Mitgliedstaaten Schritte, um zu gewährleisten, dass ein Plan oder Programm ausgearbeitet und umgesetzt wird,
Ein Plan oder Programm bedarf einer Umweltprüfung, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen,
Da ein Plan oder Programm sehr umfangreich sein
Schließlich werden im Rahmen des Planes oder Programmes dank einer klaren Definition der Bedingungen, unter denen wirtschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden können, die Sicherheit erhöht
Insbesondere sorgt die Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für solche Pläne oder Programme, die anderen Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft zur Entscheidung vorgelegt werden,
Absatz 1 wird festgelegt, daß eine Umweltprüfung vor der Annahme eines Planes oder Programmes durch die zuständige Behörde oder vor der Übermittlung des in Artikel 2 erwähnten Planes oder Programmes an das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden muß.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und alle Entscheidungsträger auffordern, sich bei der Prüfung neuer Ziele, Pläne oder Programme kritisch mit Aspekten des Finanzmanagements und dem Erfordernis,
sofern diese Projekte die in dem Plan oder Programm genannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Auswirkungen anderer angenommener Pläne oder Programme oder Entscheidungen, die sich auf das betreffende Gebiet auswirken können,