Voorbeelden van het gebruik van Genannte frist in het Duits en hun vertalingen in het Nederlands
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Financial
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Colloquial
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Official
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Medicine
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Ecclesiastic
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Ecclesiastic
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Computer
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Official/political
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Programming
werden alle betroffenen Aufsichtsbehörden hiervon unterrichtet und die in Absatz 2 genannte Frist verlängert sich um zwei Monate.
Nickel wird jedoch die in Absatz 1 genannte Frist bis zum 1. Januar 2008 verlängert.
In Ausnahmefällen kann aufgrund der Schwierigkeit der Antragsprüfung die in Unterabsatz 1 genannte Frist verlängert werden.
Um die zusätzlichen Erläuterungen einzuholen, kann der zusätzliche betroffene Mitgliedstaat die in Absatz 7 genannte Frist für höchstens 10 Tage unterbrechen.
Um diese zusätzlichen Erläuterungen einzuholen, kann der berichterstattende Mitgliedstaat die in Absatz 4 genannte Frist für höchstens 10 Tage unterbrechen.
Die in Artikel 95 Absatz 3 erster Unterabsatz genannte Frist wird auf acht Monate verlängert.
Der Verarbeiter wiederholt die in Artikel 7 Absatz 1 letzter Unterabsatz der vorliegenden Verordnung genannte Frist für die Zahlung nicht einhält;
Die in Absatz 1 genannte Frist beginnt mit Eingang der Mitteilung bei der Agentur.
Die genannte Frist sollte daher entsprechend geändert werden;
Die genannte Frist beträgt für die Republik Griechenland im Fall ihres Beitritts am 1. Januar 1981 vier Jahre.
Die im ersten Satz dieses Absatzes genannte Frist verlängert sich um 10 Arbeitstage,
Die in Absatz 1 genannte Frist ist eingehalten, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vom
Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme genannte Frist um drei Wochen überschritten wurde.
Für die vor dem 1. Mai 1986 abgeschlossenen Verträge läuft die genannte Frist jedoch am 1. September 1986 ab.
In ordnungsgemäß begründeten, mit der Komplexität des Antrags zusammenhängenden Ausnahmefällen können die Mitgliedstaaten die in Absatz 1 genannte Frist um 30 Tage verlängern.
beginnt die genannte Frist am Tag des Eingangs der angeforderten Angaben.
die Rückgabe der Waren erfolgt, bevor die genannte Frist abgelaufen ist.
Nr. 2532/98 genannte Frist verkürzt wird.
Die in Artikel 50 Absatz 3 genannte Frist beträgt drei Monate nach dem Tag, an dem der Patentinhaber dem Europäischen Patentamt gegenüber glaubhaft gemacht hat,
Abänderung 15: Sie soll die in Artikel 12 Absatz 1 genannte Frist für die Umsetzung der Richtlinie auf zwei Jahre reduzieren;